RdZ - Über uns
Das Konzept. Die Zeitschrift.
Die RdZ – Recht der Zahlungsdienste – beleuchtet als juristische Spezialzeitschrift Zahlungsdienste vor allem aus aufsichts- und zivilrechtlicher, aber auch aus steuerrechtlicher sowie technischer Perspektive. Ziele sind die Begleitung von Entwicklungen im Bereich Zahlungsdienste, die Bewertung von Einsatzmöglichkeiten für die Praxis, der Austausch von Wissenschaft und Praxis sowie der Dialog zwischen Recht und Technik.
Adressaten sind Syndici bei Zahlungsdiensten, Personen, die Zahlungsdienste konzipieren, Berater im Bereich Zahlungsdienste (RA, StB, WP, Unternehmensberater) und Personen in Gesetzgebung, Justiz, Verwaltung, Wissenschaft und Verbänden, die mit Zahlungsdiensten befasst sind.
Editorials: Recht der Zahlungsdienste wird durch pointierte Stellungnahmen prominenter Persönlichkeiten zu aktuellen Fragestellungen im Bereich Zahlungsdienste eingeleitet.
Ausführliche Beiträge: Zentrales Merkmal von Recht der Zahlungsdienste sind ausführliche Beiträge, in denen wissenschaftliche und praxisrelevante Fragen behandelt werden.
Entscheidungen: Die wichtigsten Entscheidungen werden in Form von Entscheidungsreporten mit feststehender Struktur dargestellt und kurz kommentiert. Berücksichtigt werden die Entscheidungen von Gerichten ebenso wie die Mitteilungen von Ministerien, Aufsichtsbehörden, Standardsettern und Fachinstituten. Auf diese Weise behalten Sie den Überblick über aktuelle Rechtsprechung im Bereich der Zahlungsdienste.
Das Konzept. Die RdZ-Gesprächsreihe "Payment After Work".
Die Zeitschrift Recht der Zahlungsdienste (RdZ) erscheint drei Mal im Jahr: Ende Februar, Ende Juni und Ende Oktober. Jeweils eine Woche vor Erscheinen der RdZ wird ein Thema der Ausgabe zum Gegenstand der Webinar-Reihe „Payment After Work“ gemacht. Die Autorinnen und Autoren stellen in einem Kurzvortrag ihre Kernthesen vor und diskutieren anschließend mit den Teilnehmenden. Die Moderation übernehmen im Wechsel die RdZ-Herausgeber Dr. Christian Conreder, Partner bei Rödl GmbH RAG StBG WPG, und Prof. Dr. Sebastian Omlor, Direktor des Instituts für das Recht der Digitalisierung an der Philipps-Universität Marburg.
Zielgruppen: Syndici bei Zahlungsdiensten, Personen, die Zahlungsdienste konzipieren, Berater im Bereich Zahlungsdienste (RA, StB, WP, Unternehmensberater) und Personen in Gesetzgebung, Justiz, Verwaltung, Wissenschaft und Verbänden, die mit Zahlungsdiensten befasst sind
Das nächste Webinar findet zu dem Thema "Internationaler Zahlungsverkehr unter dem Russland-Regime" am Dienstag, 18. Februar 2025 von 18.00 bis 19.00 Uhr statt.
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ruw.de/payment-after-work.
Das Konzept. Die Website.
Als Abonnent erhalten Sie den dauerhaften kostenfreien Zugang zu unserer Online-Datenbank. Somit haben Sie den direkten digitalen Zugriff auf alle Inhalte der RdZ.
» Gleich im Abo-Shop vorbeischauen!
Das Konzept. Die Website.
Als Abonnent erhalten Sie den dauerhaften kostenfreien Zugang zu unserer Online-Datenbank. Somit haben Sie den direkten digitalen Zugriff auf alle Inhalte der RdZ.
» Gleich im Abo-Shop vorbeischauen!
Die Herausgeber | |||
Dr. Christian Conreder, RA, |
|||
Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur., ist Direktor des Instituts für das Recht der Digitalisierung (Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Bankrecht sowie Rechtsvergleichung) an der Philipps-Universität Marburg. Unter anderem bearbeitet er das Geld- und Zahlungsdiensterecht im Großkommentar von Staudinger; zudem ist er Mitherausgeber des FinTech-Handbuchs und des neuen ZAG-Kommentars von Schäfer/Omlor/Mimberg. |
|||
Die Beiräte |
|||
Prof. Dr. Roland Broemel, maîtrise en droit, ist Professor für Öffentliches Recht, Wirtschafts- und Währungsrecht, Finanzmarktregulierung und Rechtstheorie an der Goethe-Universität Frankfurt. Schwerpunkte seiner Forschung bilden der rechtliche Rahmen von (Finanz-)märkten sowie rechtswissenschaftliche Fragen der Digitalisierung. |
|
||
Dr. Eva-Maria Derstadt ist Richterin am Bundesgerichtshof und Mitglied des für Bankrecht zuständigen XI. Zivilsenats. |
|
||
Ruth Ernst ist Referatsleiterin für den Bereich Grundsatz ZAG, KWG (Kryptoverwahrgeschäft, Kryptowertpapierregisterführung), MiCAR bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn. |
|||
Dr. Susanne Grohé, RAin, ist Gründungspartnerin der Kanzlei Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die auf das Bank- und Zahlungsaufsichtsrecht spezialisiert ist. Zuvor war sie einige Jahre als Inhouse Leiterin von Rechtsabteilungen u.a. bei der Bundesdruckerei und bei PayPal tätig und begann ihre juristische Laufbahn in einer internationalen Großkanzlei. |
|||
Dr. Mathias Hanten, M.B.L.-HSG (St. Gallen), ist Partner im Frankfurter Büro von Deloitte Legal. Er leitet dort die Service Line Financial Services Industries. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen in der finanzaufsichtsrechtlichen Beratung. Neben seiner anwaltlichen Arbeit veröffentlicht er regelmäßig. Darüber hinaus trägt er an verschiedenen Universitäten und Hochschulen, insbesondere der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt mit der Brexit Lecture und der Frankfurt School of Finance & Management zum Bankaufsichtsrecht im Rahmen des Master of Financial Law, vor. Nicht zuletzt ist er Gründungsmitherausgeber der RdZ. |
|||
Wulf Hartmann ist Direktor in der Themengruppe Recht des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. und u.a. für das Zahlungsrecht zuständig.
|
|||
Dr. Bettina Hörtner, RAin, ist als selbstständige Rechtsanwältin spezialisiert auf nationales und internationales Finanzmarktaufsichtsrecht. Zuvor war sie über 15 Jahre Inhouse-Juristin in einer Bank, aufsichtsbehördlich und beratend in einem internationalen Wirtschaftsprüfungsunternehmen sowie in einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig. |
|||
Dr. Michael Jünemann, RA ist Partner bei Bird & Bird in Frankfurt a. M. und Leiter der internationalen Finanzierungs- und Finanzregulierungspraxis. Er berät zum (inter)nationalen Finanz- und Kapitalmarktrecht insbesondere mit Schwerpunkt FinTech. Zudem berät er im Bereich sich schnell entwickelnder Technologien, wie z. B. der Künstlichen Intelligenz (KI). |
|||
Dr. Robert Kilian ist Of Counsel bei Osborne Clarke Rechtsanwälte, Lehrbeauftragter für Entrepreneurship an der Humboldt-Universität zu Berlin und berät die Bundesregierung zu neuen Technologien und Regulatorik. |
|||
Prof. Dr. Dimitrios Linardatos, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht der Digitalisierung und Wirtschaftsrecht an der Universität des Saarlandes |
|
||
Stefan Mitzlaff, ist ist bei der Deutschen Bundesbank im Bereich Strategie, Politik und Überwachung des Zahlungsverkehrs und der Wertpapierabwicklung tätig. Der studierte Wirtschaftswissenschaftler befasst sich insbesondere mit Analysen von Finanzmarktinfrastrukturen, neuen Abwicklungstechnologien und innovativen Zahlungsmitteln wie Kryptowerten und digitalem Geld |
|
||
Prof. Dr. Florian Möslein, LL.M. (London), ist Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht sowie Ko-Direktor des Instituts für das Recht der Digitalisierung an der Philipps-Universität Marburg. Er beschäftigt sich v. a. mit unternehmens-, kapitalmarkt- und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen der Digitalisierung, insbes. mit FinTechs und deren rechtlicher Regulierung. |
|||
Dr. Verena Ritter-Döring, RAin ist Partnerin bei der Taylor Wessing Partnerschaftsgesellschaft mbB in Frankfurt a. M., leitet den Bereich Financial Regulatory bei Taylor Wessing in Deutschland und ist auf deutsches und europäisches Finanzaufsichtsrecht spezialisiert. Sie berät Banken, Zahlungsdienstleister und FinTechs in regulatorischen Fragen, insbesondere zur Lizenzierung, Compliance und zur praktischen Umsetzung von Vorgaben wie DORA. |
|
||
Andreas Rolker ist seit 2007 im Hessischen Ministerium der Finanzen im Bereich Finanzmarktrecht tätig, dabei seit 2014 in der Funktion als Referatsleiter. Zu den Aufgaben des Referats gehört u. a. die fachliche Vorbereitung der Beratungen im Bundesrat-Finanzausschuss bei allen Vorhaben im Bereich Finanzmarktregulierung. |
|
||
Prof. Dr. Frank A. Schäfer, LL.M. (UCLA), RA, ist Partner von Sernetz Schäfer Rechtsanwälte und Honorarprofessor an der Ruhr-Universität Bochum. Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden die Beratung und Vertretung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten in bank-, bankaufsichtsrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Fragen und die Tätigkeit als Schiedsrichter. |
|
||
Dr. Dirk Schmalenbach
ist Partner im Berliner Büro von Freshfields Bruckhaus Deringer, Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB. Er befasst sich umfassend mit Fragen des Unternehmensfinanzierung sowie des Bankrechtes. Sein besonderes Interesse gilt dem Zahlungsverkehr sowie Leasing- und anderen Asset Finanzierungen. |
|||
Dr. Jan Peter Schmütsch, Berater |
|
||
Dr. Dirk Siegel ist Partner im Financial Services Bereich der KPMG. Er ist seit über 25 Jahren in der Unternehmensberatung tätig – 20 davon als Partner namhafter internationaler Beratungshäuser. Der Fokus seiner heutigen Arbeit bei KPMG liegt auf internationalen Transformationsprojekten an der Schnittstelle von Geschäftsprozessen und Informationstechnologie. |
|||
Dr. Udo Weiß ist Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof und bearbeitet Revisionen in Strafsachen. |
|||
Prof. Dr. Stefan Werner ist Syndikus in der Rechtsabteilung der Commerzbank AG und Honorarprofessor an der Georg-August-Universität Göttingen. Er gehört dem Arbeitskreis Konto- und Zahlungsrecht des Bundesverbands deutscher Banken an. Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden das Recht der Zahlungsdienste, das Recht der Anlageberatung und das Wirtschaftsstrafrecht. Außerdem ist er Dozent eines Lehrgangs zum Erwerb der Qualifikation als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Regelmäßig veröffentlicht er zu bankrechtlichen Themen. |
|||
|
|
||
Die Redaktion |
|||
Dipl.-Ök. Gabriele Bourgon ist Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft der Zeitschrift "Betriebs-Berater" und Chefredakteurin der Zeitschriften "Recht der Finanzinstrumente" und "Recht der Zahlungsdienste" der dfv Mediengruppe. |
|||