RdZ - Über uns
Das Konzept. Die Zeitschrift.
Die RdZ – Recht der Zahlungsdienste – beleuchtet als juristische Spezialzeitschrift Zahlungsdienste vor allem aus aufsichts- und zivilrechtlicher, aber auch aus steuerrechtlicher sowie technischer Perspektive. Ziele sind die Begleitung von Entwicklungen im Bereich Zahlungsdienste, die Bewertung von Einsatzmöglichkeiten für die Praxis, der Austausch von Wissenschaft und Praxis sowie der Dialog zwischen Recht und Technik.
Adressaten sind Syndici bei Zahlungsdiensten, Personen, die Zahlungsdienste konzipieren, Berater im Bereich Zahlungsdienste (RA, StB, WP, Unternehmensberater) und Personen in Gesetzgebung, Justiz, Verwaltung, Wissenschaft und Verbänden, die mit Zahlungsdiensten befasst sind.
Editorials: Recht der Zahlungsdienste wird durch pointierte Stellungnahmen prominenter Persönlichkeiten zu aktuellen Fragestellungen im Bereich Zahlungsdienste eingeleitet.
Ausführliche Beiträge: Zentrales Merkmal von Recht der Zahlungsdienste sind ausführliche Beiträge, in denen wissenschaftliche und praxisrelevante Fragen behandelt werden.
Entscheidungen: Die wichtigsten Entscheidungen werden in Form von Entscheidungsreporten mit feststehender Struktur dargestellt und kurz kommentiert. Berücksichtigt werden die Entscheidungen von Gerichten ebenso wie die Mitteilungen von Ministerien, Aufsichtsbehörden, Standardsettern und Fachinstituten. Auf diese Weise behalten Sie den Überblick über aktuelle Rechtsprechung im Bereich der Zahlungsdienste.
Das Konzept. Die RdZ-Gesprächsreihe "Payment After Work".
Die Zeitschrift Recht der Zahlungsdienste (RdZ) erscheint drei Mal im Jahr: Ende Februar, Ende Juni und Ende Oktober. Jeweils eine Woche vor Erscheinen der RdZ wird ein Thema der Ausgabe zum Gegenstand der Webinar-Reihe „Payment After Work“ gemacht. Die Autorinnen und Autoren stellen in einem Kurzvortrag ihre Kernthesen vor und diskutieren anschließend mit den Teilnehmenden. Die Moderation übernehmen im Wechsel die RdZ-Herausgeber Dr. Mathias Hanten, Partner bei Deloitte Legal, und Prof. Dr. Sebastian Omlor, Direktor des Instituts für das Recht der Digitalisierung an der Philipps-Universität Marburg.
Zielgruppen: Syndici bei Zahlungsdiensten, Personen, die Zahlungsdienste konzipieren, Berater im Bereich Zahlungsdienste (RA, StB, WP, Unternehmensberater) und Personen in Gesetzgebung, Justiz, Verwaltung, Wissenschaft und Verbänden, die mit Zahlungsdiensten befasst sind
Das nächste Webinar findet voraussichtlich Ende Februar statt.
Das Konzept. Die Website.
Als Abonnent erhalten Sie den dauerhaften kostenfreien Zugang zu unserer Online-Datenbank. Somit haben Sie den direkten digitalen Zugriff auf alle Inhalte der RdZ.
» Gleich im Abo-Shop vorbeischauen!
Die RdZ – Recht der Zahlungsdienste – beleuchtet als juristische Spezialzeitschrift Zahlungsdienste vor allem aus aufsichts- und zivilrechtlicher, aber auch aus steuerrechtlicher sowie technischer Perspektive. Ziele sind die Begleitung von Entwicklungen im Bereich Zahlungsdienste, die Bewertung von Einsatzmöglichkeiten für die Praxis, der Austausch von Wissenschaft und Praxis sowie der Dialog zwischen Recht und Technik.
Adressaten sind Syndici bei Zahlungsdiensten, Personen, die Zahlungsdienste konzipieren, Berater im Bereich Zahlungsdienste (RA, StB, WP, Unternehmensberater) und Personen in Gesetzgebung, Justiz, Verwaltung, Wissenschaft und Verbänden, die mit Zahlungsdiensten befasst sind.
Editorials: Recht der Zahlungsdienste wird durch pointierte Stellungnahmen prominenter Persönlichkeiten zu aktuellen Fragestellungen im Bereich Zahlungsdienste eingeleitet.
Ausführliche Beiträge: Zentrales Merkmal von Recht der Zahlungsdienste sind ausführliche Beiträge, in denen wissenschaftliche und praxisrelevante Fragen behandelt werden.
Entscheidungen: Die wichtigsten Entscheidungen werden in Form von Entscheidungsreporten mit feststehender Struktur dargestellt und kurz kommentiert. Berücksichtigt werden die Entscheidungen von Gerichten ebenso wie die Mitteilungen von Ministerien, Aufsichtsbehörden, Standardsettern und Fachinstituten. Auf diese Weise behalten Sie den Überblick über aktuelle Rechtsprechung im Bereich der Zahlungsdienste.
Das Konzept. Die RdZ-Gesprächsreihe "Payment After Work".
Die Zeitschrift Recht der Zahlungsdienste (RdZ) erscheint drei Mal im Jahr: Ende Februar, Ende Juni und Ende Oktober. Jeweils eine Woche vor Erscheinen der RdZ wird ein Thema der Ausgabe zum Gegenstand der Webinar-Reihe „Payment After Work“ gemacht. Die Autorinnen und Autoren stellen in einem Kurzvortrag ihre Kernthesen vor und diskutieren anschließend mit den Teilnehmenden. Die Moderation übernehmen im Wechsel die RdZ-Herausgeber Dr. Mathias Hanten, Partner bei Deloitte Legal, und Prof. Dr. Sebastian Omlor, Direktor des Instituts für das Recht der Digitalisierung an der Philipps-Universität Marburg.
Zielgruppen: Syndici bei Zahlungsdiensten, Personen, die Zahlungsdienste konzipieren, Berater im Bereich Zahlungsdienste (RA, StB, WP, Unternehmensberater) und Personen in Gesetzgebung, Justiz, Verwaltung, Wissenschaft und Verbänden, die mit Zahlungsdiensten befasst sind
Das nächste Webinar findet voraussichtlich Ende Februar statt.
Das Konzept. Die Website.
Als Abonnent erhalten Sie den dauerhaften kostenfreien Zugang zu unserer Online-Datenbank. Somit haben Sie den direkten digitalen Zugriff auf alle Inhalte der RdZ.
» Gleich im Abo-Shop vorbeischauen!
Die Herausgeber | |||
Dr. Mathias Hanten, M.B.L.-HSG (St. Gallen), ist Partner im Frankfurter Büro von Deloitte Legal. Er leitet dort die Service Line Financial Services Industries. Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit liegen in der finanzaufsichtsrechtlichen Beratung. Neben seiner anwaltlichen Arbeit veröffentlicht er regelmäßig. Darüber hinaus trägt er an verschiedenen Universitäten und Hochschulen, insbesondere der Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt mit der Brexit Lecture und der Frankfurt School of Finance & Management zum Bankaufsichtsrecht im Rahmen des Master of Financial Law, vor. |
|||
Prof. Dr. Sebastian Omlor, LL.M. (NYU), LL.M. Eur., ist Direktor des Instituts für das Recht der Digitalisierung (Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Bankrecht sowie Rechtsvergleichung) an der Philipps-Universität Marburg. Unter anderem bearbeitet er das Geld- und Zahlungsdiensterecht im Großkommentar von Staudinger; zudem ist er Mitherausgeber des FinTech-Handbuchs und des neuen ZAG-Kommentars von Schäfer/Omlor/Mimberg. |
|||
Die Beiräte |
|||
Hanno Bender ist Leiter des Ressorts „Recht & Politik“ bei der Lebensmittel Zeitung, einer Publikation der dfv Mediengruppe. Er ist seit rund 15 Jahren als Fachjournalist mit der Handelsbranche befasst. Darüber hinaus ist er Betreiber des Nachrichtenportals „BargeldlosBlog“. |
|||
Prof. Dr. Roland Broemel, maîtrise en droit, ist Professor für Öffentliches Recht, Wirtschafts- und Währungsrecht, Finanzmarktregulierung und Rechtstheorie an der Goethe-Universität Frankfurt. Schwerpunkte seiner Forschung bilden der rechtliche Rahmen von (Finanz-)märkten sowie rechtswissenschaftliche Fragen der Digitalisierung. |
|
||
Dr. Christian Conreder, RA, ist Partner bei der Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am Standort Hamburg. Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Bank- und Kapitalmarktrecht, namentlich die Bereiche des Zahlungsverkehrs- und Kapitalanlagerechts. Weiterhin veröffentlicht er regelmäßig zu diesen Themen. |
|||
Dr. Eva-Maria Derstadt ist Richterin am Bundesgerichtshof und Mitglied des für Bankrecht zuständigen XI. Zivilsenats. |
|||
Ruth Ernst ist Referatsleiterin für den Bereich Grundsatz ZAG, KWG (Kryptoverwahrgeschäft, Kryptowertpapierregisterführung), MiCAR bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn. |
|||
Dr. Susanne Grohé, RAin, ist Gründungspartnerin der Kanzlei Annerton Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die auf das Bank- und Zahlungsaufsichtsrecht spezialisiert ist. Zuvor war sie einige Jahre als Inhouse Leiterin von Rechtsabteilungen u.a. bei der Bundesdruckerei und bei PayPal tätig und begann ihre juristische Laufbahn in einer internationalen Großkanzlei.
|
|||
Wulf Hartmann ist Direktor in der Themengruppe Recht des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. und u.a. für das Zahlungsrecht zuständig. |
|||
Dr. Bettina Hörtner, RAin, ist als selbstständige Rechtsanwältin spezialisiert auf nationales und internationales Finanzmarktaufsichtsrecht. Zuvor war sie über 15 Jahre Inhouse-Juristin in einer Bank, aufsichtsbehördlich und beratend in einem internationalen Wirtschaftsprüfungsunternehmen sowie in einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig. |
|||
Dr. Robert Kilian ist Of Counsel bei Osborne Clarke Rechtsanwälte, Lehrbeauftragter für Entrepreneurship an der Humboldt-Universität zu Berlin und berät die Bundesregierung zu neuen Technologien und Regulatorik. |
|||
Sven Korschinowski ist Mitglied der Geschäftsführung der DSV-Gruppe, dem zentralen Dienstleister für die Sparkassen-Finanzgruppe. Zuvor war der gelernte Bankkaufmann und studierte Wirtschaftswissenschaftler als Partner beim Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG und für die Deutsche Bank tätig. Er verantwortet bei der DSV-Gruppe die Kompetenzmarke S-Payment |
|
||
Prof. Dr. Dimitrios Linardatos, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht der Digitalisierung und Wirtschaftsrecht an der Universität des Saarlandes |
|||
Prof. Dr. Florian Möslein, LL.M. (London), ist Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht sowie Ko-Direktor des Instituts für das Recht der Digitalisierung an der Philipps-Universität Marburg. Er beschäftigt sich v. a. mit unternehmens-, kapitalmarkt- und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen der Digitalisierung, insbes. mit FinTechs und deren rechtlicher Regulierung. |
|||
Andreas Rolker ist seit 2007 im Hessischen Ministerium der Finanzen im Bereich Finanzmarktrecht tätig, dabei seit 2014 in der Funktion als Referatsleiter. Zu den Aufgaben des Referats gehört u. a. die fachliche Vorbereitung der Beratungen im Bundesrat-Finanzausschuss bei allen Vorhaben im Bereich Finanzmarktregulierung. |
|
||
Prof. Dr. Philipp Sandner † leitete das Frankfurt School Blockchain Center (FSBC) an der Frankfurt School of Finance & Management, das im Februar 2017 initiiert wurde. Zu seinen Themengebieten gehörten Blockchain, Crypto Assets, Distributed Ledger Technology, Euro-on-Ledger, Initial Coin Offerings, Security Token, Digitalisierung und Entrepreneurship. |
|||
Prof. Dr. Frank A. Schäfer, LL.M. (UCLA), RA, ist Partner von Sernetz Schäfer Rechtsanwälte und Honorarprofessor an der Ruhr-Universität Bochum. Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden die Beratung und Vertretung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten in bank-, bankaufsichtsrechtlichen und kapitalmarktrechtlichen Fragen und die Tätigkeit als Schiedsrichter. |
|
||
Dr. Dirk Schmalenbach
ist Partner im Berliner Büro von Freshfields Bruckhaus Deringer, Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB. Er befasst sich umfassend mit Fragen des Unternehmensfinanzierung sowie des Bankrechtes. Sein besonderes Interesse gilt dem Zahlungsverkehr sowie Leasing- und anderen Asset Finanzierungen. |
|||
Dr. Jan Peter Schmütsch, Berater |
|
||
Dr. Dirk Siegel ist Partner im Financial Services Bereich der KPMG. Er ist seit über 25 Jahren in der Unternehmensberatung tätig – 20 davon als Partner namhafter internationaler Beratungshäuser. Der Fokus seiner heutigen Arbeit bei KPMG liegt auf internationalen Transformationsprojekten an der Schnittstelle von Geschäftsprozessen und Informationstechnologie. |
|||
Dr. Udo Weiß ist Oberstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof und bearbeitet Revisionen in Strafsachen. |
|||
Prof. Dr. Stefan Werner ist Syndikus in der Rechtsabteilung der Commerzbank AG und Honorarprofessor an der Georg-August-Universität Göttingen. Er gehört dem Arbeitskreis Konto- und Zahlungsrecht des Bundesverbands deutscher Banken an. Schwerpunkte seiner Tätigkeit bilden das Recht der Zahlungsdienste, das Recht der Anlageberatung und das Wirtschaftsstrafrecht. Außerdem ist er Dozent eines Lehrgangs zum Erwerb der Qualifikation als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Regelmäßig veröffentlicht er zu bankrechtlichen Themen. |
|||
Prof. Dr. Corinne Zellweger-Gutknecht
ist ordentliche Professorin für Privatrecht und Wirtschaftsrecht an der Universität Basel sowie Professorin für Zivil-, Finanzmarkt-, Geld- und Währungsrecht an der Law School der Kalaidos Fachhochschule. In den Bereichen Währungs-, Finanzmarkt-, Wirtschafts- und Privatrecht erstellt sie Gutachten und Expertisen, ist Autorin einer Vielzahl von Fachpublikationen und Referentin bei Praxis- und Hochschulanlässen.
|
|
||
Die Redaktion |
|||
Dipl.-Ök. Gabriele Bourgon ist Ressortleiterin Bilanzrecht und Betriebswirtschaft der Zeitschrift "Betriebs-Berater" und Chefredakteurin der Zeitschriften "Recht der Finanzinstrumente" und "Recht der Zahlungsdienste" der dfv Mediengruppe. |
|||