BFH
Kann der aus dem Veranlagungszeitraum 1991 stammende Verlust aus der Vermietung einer in der Schweiz gelegenen Eigentumswohnung auf den 31. 12. 1998 vorgetragen und damit in die gesonderte Feststellung nach § 2a EStG zum Schluss des Veranlagungszeitraums 1998 einbezogen werden, weil die in § 2a Abs. 1 Satz 2 EStG 1990 enthaltene zeitliche Befristung des Verlustausgleichs auf sieben Jahre mit dem In-Kraft-Treten des Steueränderungsgesetzes 1992 weggefallen ist, …
BFH, StB 2005, 156 ([anhängig] vom 31.12.9999, IX R 50/04)