Durch die Novellierung des ZAG wurde der Katalog erlaubnispflichtiger Zahlungsdienste erweitert. In vielen Fällen innovativer Dienstleister, die Geldbeträge “mitteln”, ist nicht eindeutig geklärt, welche Geschäftstätigkeiten eine Erlaubnispflicht auslösen. Besondere Probleme ergeben sich hier bei der Auslegung von Bereichsausnahmen, die den positiven Anwendungsbereich des ZAG einschränken. …
Der nachfolgende RdZ-Länderreport fasst die wichtigsten Entwicklungen der Jahre 2016–2019 in den Bereichen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltungspraxis zum schweizerischen Aufsichts-, Zivil- und Wettbewerbsrecht für Zahlungsdienste zusammen.