Am 1. Juni 2021 hat die EU-Staatsanwaltschaft ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie ist befugt, bei Straftaten, die gegen den EU-Haushalt gerichtet sind, zu ermitteln und diese strafrechtlich zu verfolgen. Das gilt etwa bei Betrug, Korruption, Geldwäsche oder grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug.
CNL 2021, Heft 06, 2-3