Scheuffele
Kürzlich hat der BGH, mit seiner Entscheidung zu Hochzeitsrabatten, die Grenze zulässiger Verhandlungsführung marktstarker Nachfrager gegenüber den von ihnen abhängigen Lieferanten neu justiert. Parallel wurde auch der Gesetzgeber im Rahmen der 9. GWB-Novelle tätig, der das sog. Anzapfverbot des § 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB konkretisiert hat. Über den Lebensmittelbereich und Maßnahmen zur Hebung von Synergien nach einem Zusammenschluss hinaus ist die Entwicklung für die Beurteilung der besonderen Rücksichtnahmegebote von Relevanz, …
Scheuffele, CB 2018, 176-182