Valentiner
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem aufsehenerregenden Beschluss vom 25. Mai 2022 (Az. 2 WRB 2.21) entschieden, dass private Profile von Soldat*innen auf Datingportalen disziplinarische Konsequenzen haben können. Das Gericht bestätigte den Verweis gegen eine Soldatin, die ihr Tinderprofil mit einem Foto von sich und dem Text “Spontan, lustvoll, trans*, offene Beziehung und auf der Suche nach Sex. …
Valentiner, DivRuW 2023, 29-30