Findeisen
Das “Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten” (GwG) ist vor dreißig Jahren – am 29. November 1993 – in Kraft getreten. Dieses “Jubiläum” soll Anlass sein, auf seine Entstehung und Umsetzung sowie manche falsche Weichenstellung kritisch zurückzublicken.
Findeisen, GWuR 2023, 126-130