Anzinger
Die europäischen Finanzaufsichtsagenturen (European Supervisory Authorities – ESA) veröffentlichen neben ihren durch die Kommission verkündeten technischen Regulierungs- und Durchführungsstandards eigene „unverbindliche“ Empfehlungen und Leitlinien. Diese Handlungsformen prägen zusammen mit den öffentlich beantworteten Auslegungsfragen in Questions-and-Answers- (Q&A-)Datenbanken das unionsrechtlich vorbestimmte Finanzaufsichtsrecht. …
Anzinger, RdF 2018, 181-188