Müller/Denninger/Reif
Die steuerliche Anerkennung von konzerninternen Darlehensbeziehungen steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt des sog. Fremdvergleichs. Hiernach müssen konzerninterne Darlehensbeziehungen dem entsprechen, was voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten. Missglückt der Fremdvergleich, kommt es zu einer teilweisen oder sogar vollständigen Korrektur von Einkünften, …
Müller/Denninger/Reif, RdF 2023, 113-120