APAS: Verlautbarung Nr. 6 zur Honorarabhängigkeit nach Art. 4 Abs. 3 AP-VO zur Ermittlung der 15 %-Honorargrenze
Am 10.4.2019 hat die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) ihre Verlautbarung Nr. 6 zur Honorarabhängigkeit nach Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 veröffentlicht, der sich mit der Ermittlung der 15 %-Honorargrenze und einer möglichen Gefährdung der Unabhängigkeit als Abschlussprüfer befasst. Nach Auffassung der APAS bleiben Honorare von Netzwerkgesellschaften oder Konzernunternehmen eines Abschlussprüfers bei der Berechnung der insgesamt vereinnahmten Honorare unberücksichtigt. …
BB 2019, 1002
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