Abgasmanipulationssoftware – keine Zurechnung eines arglistigen Handelns des Herstellers an den Händler (Urteil vom 07.09.2017, 24 O 1012/16)
Eine Zurechnung eines arglistigen Handelns des Herstellers an den Händler findet nicht statt. Im Rahmen der Verjährung gem. § 438 Abs. 3 BGB findet ebenfalls keine Zurechnung eines arglistigen Verhaltens des Händlers statt. Dem Händler ist es ohne weitergehende Anhaltspunkte auch nicht gem. § 242 BGB verwehrt, sich auf die Verjährung zu berufen. Der Kfz-Händler haftet nicht aus Prospekthaftung im weiteren oder engeren Sinn, …
LG Amberg, BB 2017, 2258-2260 (Urteil vom 07.09.2017, 24 O 1012/16)
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Betriebs-Berater
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Betriebs-Berater,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.