Abgrenzung zwischen Verbraucher- und Unternehmerhandeln (Urteil vom 27.09.2017, VIII ZR 271/16)
Der Verkäufer kann im Hinblick auf die in § 434 Abs. 1 Satz 3 BGB getroffene gesetzgeberische Wertung grundsätzlich seine Haftung nicht nur für das Fehlen einer üblichen und vom Käufer zu erwartenden Beschaffenheit (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB), sondern auch für das Fehlen von Eigenschaften ausschließen, deren Vorhandensein der Käufer nach den vom Verkäufer abgegebenen öffentlichen Äußerungen berechtigterweise erwarten kann (im Anschluss an BGH, …
BGH, BB 2017, 2767-2770 (Urteil vom 27.09.2017, VIII ZR 271/16)
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