Aktuelle Entwicklungen auf dem WP-Markt in Deutschland: Umsätze und Mandate der Prüfungsgesellschaften nach Transparenzberichten
Gem. Art. 13 Abs. 1 S. 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 haben Prüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse durchführen, jährlich spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres auf ihren Websites einen Transparenzbericht zu veröffentlichen. Zudem veröffentlicht die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) eine Übersicht dieser Berichte auf ihrer Website. …
Köhler/Ratzinger-Sakel, BB 2021, 2347-2349
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