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BB 2017, 1683
OLG Hamm 
Anmeldepflichten des Geschäftsführers einer UG (haftungsbeschränkt) auch nach Insolvenzverfahrenseröffnung (Beschluss vom 09.03.2017, 27 W 175/16)

Auch nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer haftungsbeschränkten UG hat der Geschäftsführer der Gesellschaft eine Änderung der Vertretungsverhältnisse oder der Geschäftsanschrift der Gesellschaft zum Handelsregister anzumelden. Unterlässt er die Anmeldung, kann eine Zwangsgeldfestsetzung gerechtfertigt sein.

OLG Hamm, BB 2017, 1683-1684 (Beschluss vom 09.03.2017, 27 W 175/16)

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