Anordnung eines Personalgesprächs während der Arbeitsunfähigkeit nur im Ausnahmefall möglich (Urteil vom 02.11.2016, 10 AZR 596/15)
Während der Dauer einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit hat der Arbeitgeber kein Weisungsrecht gemäß § 106 GewO in Bezug auf die Arbeitspflicht als Hauptleistungspflicht sowie die unmittelbar damit zusammenhängenden Nebenleistungspflichten, die der Arbeitspflicht nahekommen oder sogar Bestandteil der arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflicht sind und ausschließlich den Interessen des Arbeitgebers dienen.…
BAG, BB 2017, 700-704 (Urteil vom 02.11.2016, 10 AZR 596/15)
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