Anspruch auf Bereitstellung essentieller Arbeitsmittel – AGB-Kontrolle – Berücksichtigung von Kompensationsleistungen (Urteil vom 10.11.2021, 5 AZR 334/21)
Eine Feststellungsklage, mit der die Versorgungsleistungsfähigkeit einzelner Entgeltbestandteile geklärt werden soll, betrifft ein Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO. Das besondere Feststellungsinteresse besteht auch schon während des laufenden Arbeitsverhältnisses und damit vor dem Eintritt eines Versorgungsfalls, wenn der künftige Versorgungsschuldner die Einbeziehung in die Berechnung der betrieblichen Versorgungsleistungen in Abrede stellt (Rn.…
BAG, BB 2023, 121-128 (Urteil vom 10.11.2021, 5 AZR 334/21)
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