ArbG Berlin: Fristlose Kündigung des Geschäftsbereichsleiters “Haushalt und Finanzen” der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
Die vom Leiter des Geschäftsbereichs “Haushalt und Finanzen” der KBV veranlasste verdeckte Leistung nicht geschuldeter Darlehen an ein anderes Unternehmen unter Verwendung von für Mietaufwendungen vorgesehenen Haushaltsmitteln, die unter bewusst irreführender Angabe des Verwendungszwecks bei der Überweisung erfolgt, um bei der Berücksichtigung bereits geleisteter Darlehen entstandene Diskrepanzen zwischen den Bilanzen der KBV und dem anderen Unternehmen auszugleichen, …
BB 2014, 1011-1012
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