Arbeitsplatzbezogene Betrachtung bei Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern gem. § 14 Abs. 2 S. 6 AÜG (Beschluss vom 25.06.2019, II ZB 21/18)
Die Mindesteinsatzdauer in § 14 Abs. 2 Satz 6 AÜG ist arbeitsplatzbezogen zu verstehen. Maßgeblich ist danach, ob das Unternehmen während eines Jahres über die Dauer von mehr als sechs Monaten Arbeitsplätze mit Leiharbeitnehmern besetzt, unabhängig davon, ob es sich dabei um den Einsatz bestimmter oder wechselnder Leiharbeitnehmer handelt und ob die Leiharbeitnehmer auf demselben oder auf verschiedenen Arbeitsplätzen eingesetzt werden. …
BGH, BB 2019, 2618-2624 (Beschluss vom 25.06.2019, II ZB 21/18)
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