“Aufwärtsinfektion” bei doppelstöckigen Personengesellschaften – Konsequenzen des BFH-Urteils vom 6.6.2019
Das BFH-Urteil vom 6.6.2019 – IV R 30/16 zur Aufwärtsinfektion ist bahnbrechend. Einkommensteuerlich soll eine Mutter-Personengesellschaft mit Beteiligungserträgen aus einer gewerblichen Tochter-Personengesellschaft zwar stets infiziert werden. Allerdings soll allein deshalb kein Gewerbebetrieb vorliegen. Bei einer Kapitalgesellschaft als Gesellschafter einer doppelstöckigen Personengesellschaft können dadurch wohl vor allem vermögensverwaltende Einkünfte faktisch von der Gewerbesteuer befreit werden.…
Wagner, BB 2019, 2135-2139
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