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BB 2018, 2298
BAG 
Auskunftsanspruch des Betriebsrats bei Aktienoptionen (Beschluss vom 20.03.2018, 1 ABR 15/17)

Die Beteiligung eines im Unternehmen gebildeten Gesamtbetriebsrats an einem Beschlussverfahren ist nicht erforderlich, wenn der Betriebsrat in diesem einen Auskunftsanspruch verfolgt, der ausschließlich das ihm zustehende innerbetriebliche Überwachungsrecht nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG gestützt wird.

BAG, BB 2018, 2298-2301 (Beschluss vom 20.03.2018, 1 ABR 15/17)

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