Auslegung der Begriffe “Überführung” bzw. “Übertragung” in § 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 2 GewStG bei Formwechsel (Urteil vom 27.10.2021, I R 39/19)
Im Rahmen einer normspezifischen Auslegung der Begriffe “Überführung” bzw. “Übertragung” in § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 2 GewStG sind die Wertungen des § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 einzubeziehen. Liegen die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 vor, ist für die Frage, wann der betreffende Grundbesitz i. S. des § 9 Nr. 1 Satz 5 Nr. 2 Halbsatz 2 GewStG in das Betriebsvermögen des aufdeckenden Gewerbebetriebs (als übernehmende Gesellschaft) “überführt” oder “übertragen” worden ist, …
BFH, BB 2022, 944-946 (Urteil vom 27.10.2021, I R 39/19)
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