Ausnahmen von der Steuerbefreiung nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. l – Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen im Rahmen der Verpachtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes (Urteil vom 04.05.2023, C-516/21)
Art. 135 Abs. 2 Satz 1 Buchst. c der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass er auf die Vermietung auf Dauer eingebauter Vorrichtungen und Maschinen keine Anwendung findet, wenn diese Vermietung eine Nebenleistung zu einer Hauptleistung der Verpachtung eines Gebäudes ist, die im Rahmen eines zwischen denselben Parteien geschlossenen und nach Art.…
EuGH, BB 2023, 1309-1312 (Urteil vom 04.05.2023, C-516/21)
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