Ausschluss des Gesellschaftsrechts vom Anwendungsbereich der Rom-I-Verordnung – Treuhandvertrag über die Verwaltung einer Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft (Urteil vom 03.10.2019, C-272/18)
Art. 1 Abs. 2 Buchst. e des am 19. Juni 1980 in Rom zur Unterzeichnung aufgelegten Übereinkommens über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht und Art. 1 Abs. 2 Buchst. f der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) sind dahin auszulegen, …
EuGH, BB 2019, 2447-2450 (Urteil vom 03.10.2019, C-272/18)
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