Aussetzungsverfahren: Nachzahlungszinsen gemäß § 233a AO und Unionsrecht (Beschluss vom 01.03.2024, V B 34/23)
Bei summarischer Prüfung bestehen für Verzinsungszeiträume bis zum 31.12.2018 keine ernstlichen Zweifel an der Vereinbarkeit von §§ 233a, 238 Abs. 1 AO mit dem Unionsrecht. Dies gilt jedenfalls dann, wenn bei einer zeitlichen Verlagerung des Vorsteuerabzugs und der sich hieraus ergebenden zweifachen Anwendung von § 233a AO in Bezug auf mehrere Besteuerungszeiträume, die einerseits zum Entstehen von Erstattungs- und anderseits zum Entstehen von Nachzahlungszinsen führt, …
BFH, BB 2024, 930-936 (Beschluss vom 01.03.2024, V B 34/23)
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