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BB 2018, 1937
OLG München 
Ausübung von Stimmrechten in der Gesellschafterversammlung einer Tochtergesellschaft (Sonstiges vom 28.06.2018, 23 U 2092/16)

Eine Klageänderung in zweiter Instanz setzt voraus, dass die Partei entweder selbst Berufung oder nach § 524 ZPO zulässigerweise Anschlussberufung eingelegt und diese noch nicht zurückgenommen hat.

OLG München, BB 2018, 1937-1940 (Sonstiges vom 28.06.2018, 23 U 2092/16)

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