Ausübung des Wahlrechts nach § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG durch ausländische Personengesellschaft – sog. Sperrwirkung bei Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach ausländischem Recht (Urteil vom 18.01.2023, I R 48/19)
NV: Die als Mitunternehmerschaft anzusehende ausländische Personengesellschaft wird für Zwecke der Ermittlung der steuerfreien, dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte als “fiktive” Normadressatin des § 4 Abs. 3 Satz 1 EStG behandelt; ein danach ggf. bestehendes Gewinnermittlungswahlrecht ist von ihr selbst auszuüben (Anschluss an BFH-Urteile vom 20.04.2021 – IV R 3/20, …
BFH, BB 2023, 1520-1522 (Urteil vom 18.01.2023, I R 48/19)
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