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BB 2017, 2675
 
BAG: Pfändbarkeit von Zulagen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit

Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen i. S. v. § 850a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sog. Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen.

BB 2017, 2675

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