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BB 2017, 1140
 
BAG: Ablösung einer Versorgungsordnung bei betrieblicher Berufsunfähigkeitsrente

Verweisen Betriebsparteien in einer Betriebsvereinbarung dynamisch auf außerhalb der Urkunde existierende Bestimmungen, genügt es zur Wahrung des Schriftformgebots nach § 77 Abs. 2 Satz 2 BetrVG, wenn die einbezogenen Regelungen bei Abschluss der Betriebsvereinbarung in schriftlicher Form vorliegen und damit ein Bezug auf spätere Fassungen sichergestellt ist.

BB 2017, 1140

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