BAG: Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt (“equal pay”) – Inbezugnahme tariflicher Regelungen – Darlegungslast – vergleichbarer Stammarbeitnehmer
Eine Abweichung vom Gleichstellungsgrundsatz nach § 8 Abs. 2 Satz 3 AÜG verlangt für den Entleihzeitraum eine vollständige Inbezugnahme des zwischen den jeweiligen Tarifvertragsparteien abgeschlossenen Tarifwerks für die Arbeitnehmerüberlassung. Unschädlich sind allenfalls vertragliche Regelungen über Gegenstände, die tariflich nicht geregelt sind oder die zugunsten des Arbeitnehmers von den tariflichen Bestimmungen abweichen (Rn.…
BB 2021, 1074
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