BAG: Anwendbarkeit des deutschen Befristungsrechts auf Befristungsvereinbarung mit ausländischem Arbeitgeber
Ausländische Staaten sind der deutschen Gerichtsbarkeit nach § 20 Abs. 2 GVG nicht unterworfen, soweit der Rechtsstreit ihre hoheitliche Tätigkeit betrifft. Das ist der Fall bei einer Klage, mit der das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses mit einem ausländischen Staat festgestellt werden soll, in dessen Rahmen der Arbeitnehmer Tätigkeiten auszuüben hat, die in einem engen funktionalen Zusammenhang mit den diplomatischen und konsularischen Aufgaben des ausländischen Staates i.…
BB 2017, 1908
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