BAG: Ausübung des dem Arbeitgeber zukommenden billigen Ermessens bei der Festsetzung der Höhe einer Sonderzahlung
Vergütet ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber vor der erstmaligen Wahl eines Betriebsrats die bei ihm beschäftigen Arbeitnehmer mit einem festen Grundgehalt, Zulagen für besondere Umstände der Arbeitsleistung und einer jährlichen Sonderzahlung, deren Höhe “jeweils jährlich durch den Arbeitgeber bekanntgegeben” wird, so führt allein die Ausübung des dem Arbeitgeber danach zukommenden billigen Ermessens (§ 315 BGB) bei der Festsetzung der Höhe der Sonderzahlung nicht zu einer nach § 87 Abs.…
BB 2017, 2996
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