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BB 2016, 3124
 
BAG: Benachteiligung wegen der Behinderung bei Nichteinladung zum Bewerbungsgespräch

Nach § 82 Satz 2 SGB IX ist der öffentliche Arbeitgeber verpflichtet, schwerbehinderte Bewerber/innen zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen. Nach § 82 Satz 3 SGB IX ist eine Einladung entbehrlich, wenn dem schwerbehinderten Bewerber/der schwerbehinderten Bewerberin die fachliche Eignung offensichtlich fehlt.

BB 2016, 3124-3125

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