BAG: Einheitsregelung mit kollektivem Bezug bei betrieblicher Altersversorgung
Beruht eine Verpflichtung zur betrieblichen Altersversorgung auf einer vertraglichen Einheitsregelung mit kollektivem Bezug, die Allgemeine Geschäftsbedingungen iSv. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB enthält, so ist dem Arbeitnehmer damit im Regelfall nur eine Versorgung nach den jeweils beim Arbeitgeber geltenden Versorgungsregeln zugesagt. Eine solche Einheitsregelung ist offen für eine – auch verschlechternde – Ablösung sowohl durch eine Betriebs- oder Sprecherausschussvereinbarung als auch durch eine Gesamtzusage.…
BB 2019, 1331
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Betriebs-Berater
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Betriebs-Berater,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.