BAG: Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG – erfolgloser Bewerber – Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung – Unterrichtung – ordnungsgemäße Einschaltung der Agentur für Arbeit – Ermessensspielraum
Der Verstoß des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten (wie beispielsweise § 164 Abs. 1 Satz 4 und § 165 Satz 1 SGB IX), begründet regelmäßig die Vermutung einer Benachteiligung wegen der (Schwer)Behinderung iSv. § 22 AGG. Diese Pflichtverletzungen sind nämlich grundsätzlich geeignet, den Anschein zu erwecken, …
BB 2022, 819
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