BAG: Erfolgsabhängige Vergütung – Zielvereinbarung – billiges Ermessen – Ersatzleistungsbestimmung
Bei einer gerichtlichen Ersatzleistungsbestimmung i. S. v. § 315 Abs. 3 S. 2 BGB unterliegt der den Tatsachengerichten zustehende Beurteilungsspielraum nur einer beschränkten revisionsrechtlichen Kontrolle. Das Revisionsgericht prüft, ob das Berufungsgericht den Rechtsbegriff der Billigkeit selbst verkannt hat, ob es die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens eingehalten oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung widersprechenden Weise Gebrauch gemacht hat und ob es von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgegangen ist, …
BB 2023, 947
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