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BB 2024, 2867
 
BAG: Feiertagszuschläge – Maßgeblichkeit des regelmäßigen Beschäftigungsorts

Ein Arbeitnehmer, auf dessen Arbeitsverhältnis die Bestimmungen der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes der Länder Anwendung finden, hat Anspruch auf Feiertagszuschläge, wenn an seinem regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag ist (Rn. 22 ff.).

BB 2024, 2867

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