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BB 2020, 1139
 
BAG: Grundrechtsbindung der Tarifparteien

Die Tarifvertragsparteien sind bei der tariflichen Normsetzung nicht unmittelbar grundrechtsgebunden. Das gilt auch für die Tarifvertragsparteien der Tarifverträge des öffentlichen Dienstes. Die Gerichte haben als Teil staatlicher Gewalt aber infolge ihrer Grundrechtsbindung (Art. 1 Abs. 3 GG) den Schutzauftrag, Tarifnormen nicht nur möglichst gesetzes- und verfassungskonform auszulegen. …

BB 2020, 1139

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