BAG: Kündigung in der Insolvenz – grobe Fehlerhaftigkeit i. S. v. § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO – Sozialauswahl bei etappenweiser Stilllegung – Nachschieben von Kündigungsgründen
Meint der Arbeitgeber bei Erklärung der Kündigung aus nachvollziehbaren Gründen, er müsse keine soziale Auswahl vornehmen, und erweist sich diese Annahme als unzutreffend, kann er auf eine entsprechende Rüge des Arbeitnehmers im Prozess die für die hypothetische soziale Auswahl (objektiv) erheblichen Umstände ergänzend vortragen, auch wenn er diese dem Betriebsrat im Rahmen der Anhörung nach § 102 BetrVG nicht mitgeteilt hat. …
BB 2023, 1139
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