BAG: Mitbestimmung bei Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen – unternehmensweite Nutzung von Microsoft Office 365 – Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats
Die Spaltung eines Gemeinschaftsbetriebs hat nicht stets zur Folge, dass der Ursprungsbetrieb iSv. § 21b BetrVG untergeht und der für den Gemeinschaftsbetrieb gewählte Betriebsrat nur noch über ein Restmandat nach § 21b BetrVG verfügt. Besteht bei einem der eigenständig fortgeführten Betriebsteile ein räumlicher und funktionaler Zusammenhang mit dem bisherigen Betrieb und ist dessen betriebliches Substrat weitgehend unverändert geblieben, …
BB 2022, 1907
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