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BB 2025, 1012
 
BAG: Schadenersatz nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO – Darlegung eines immateriellen Schadens – verspätete Erfüllung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO – Inzidentantrag

Die verspätete Erteilung der nach Art. 15 DSGVO geschuldeten Auskunft begründet für sich genommen keinen immateriellen Schaden iSv. Art. 82 Abs. 1 DSGVO. Es handelt sich nur um einen zeitlichen Verzug. Hiervon unberührt bleibt die Geltendmachung eines etwaigen materiellen Schadens (Rn. 17 ff.).

BB 2025, 1012

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