BAG: TV-L – Stufenzuordnung nach Herabgruppierung – durchgehende Ausübung der Tätigkeit der niedrigeren Entgeltgruppe nach Höhergruppierung – nur kurzfristig höherwertige Tätigkeit
Die in einer Entgeltgruppe des TV-L erworbene Berufserfahrung hat weder bei einer Höhergruppierung noch bei einer Herabgruppierung Auswirkungen auf die Zuordnung zu einer bestimmten Entgeltstufe in der neuen Entgeltgruppe. Dies gilt auch, wenn der Beschäftigte, z.B in sog. “Aufbaufallgruppen”, die Tätigkeit der niedrigeren Entgeltgruppe nach Übertragung der höherwertigen Tätigkeit und entsprechender Höhergruppierung durchgehend weiter ausgeübt hat und dann wieder herabgruppiert wird (Rn.…
BB 2024, 371
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