BAG: Verrechnung von Zeitguthaben verschiedener Arbeitszeitkonten
Arbeitszeitkonten iSv. § 6 TVöD-F (sog. Ausgleichskonten) dienen der zuschlagsfreien Flexibilisierung des Einsatzes der Beschäftigten. Die Tarifregelung erfordert einen im Vorhinein feststehenden Ausgleichszeitraum, in dem die durchschnittliche tarifvertraglich vorgesehene Arbeitszeit erreicht werden soll. Ausgehend hiervon kann bei einem tarifgebundenen Arbeitgeber in einer Betriebsvereinbarung die Ausdehnung dieses Ausgleichszeitraums auf den gesamten Bestand des Arbeitsverhältnisses nicht wirksam vorgesehen werden (Rn.…
BB 2025, 1012
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