BAG: Zulässigkeit einer spruchkörperübergreifenden Verbindung mehrerer Prozesse
§ 147 ZPO steht bei einer spruchkörperübergreifenden Verbindung mehrerer Prozesse in einem Spannungsverhältnis zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, da es in diesem Fall bei den hinzuverbundenen Verfahren zu einem Austausch des gesetzlichen Richters kommt und der Gesetzeswortlaut (“kann”) dem Gericht insoweit ein Ermessen einräumt. Das Bestehen eines Ermessens bei der gerichtlichen Entscheidung über eine spruchkörperübergreifende Verbindung zweier Verfahren schließt eine solche Prozessverbindung jedoch nicht von vornherein aus.…
BB 2016, 2676
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