BAG: Zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Fluguntauglichkeit
Nach § 20 Abs. 1 Buchst. a des Manteltarifvertrags Nr. 2 für das Kabinenpersonal der Deutschen Lufthansa Aktiengesellschaft (MTV Nr. 2) endet das Arbeitsverhältnis, ohne dass es einer Kündigung bedarf, im Fall einer durch eine fliegerärztliche Untersuchungsstelle festgestellten Flugdienstuntauglichkeit des Arbeitnehmers zu dem Zeitpunkt, zu dem nach Feststellung und Bekanntgabe der Flugdienstuntauglichkeit an den betroffenen Arbeitnehmer eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund einer Kündigung gemäß § 22 MTV Nr. …
BB 2019, 1907-1908
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