BAnz: Bekanntmachung von DRS 25
Im Bundesanzeiger (BAnz) Amtlicher Teil vom 3.5.2018 ist der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 25 “Währungsumrechnung im Konzernabschluss” durch das Bundesministerium der Justiz gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden. DRS 25 konkretisiert die Grundsätze der Währungsumrechnung nach § 308a HGB und adressiert in diesem Zusammenhang bestehende Zweifelsfragen. Darüber hinaus konkretisiert der Standard die Grundsätze zur Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung in den Handelsbilanzen II der einbezogenen Unternehmen als Teil der konzerneinheitlichen Bewertung nach § 308 HGB. …
BB 2018, 1129
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