BB-Kommentar zu BAG, Urteil vom 19.05.2021, 5 AZR 420/20
Arbeitnehmer können dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses gem. § 613a Abs. 1 BGB aufgrund eines Betriebs- oder Betriebsteilübergangs gem. § 613a Abs. 6 BGB mit der Folge widersprechen, dass ihr Arbeitsverhältnis nicht auf den Erwerber übergeht. Insbesondere im aktuell auf Hochtouren laufenden M&A-Markt löst dieses Recht im Rahmen von so genannten Asset Deals – als dem Erwerb von Betriebsmitteln und Fortführung eines Betriebs oder Betriebsteils im Gegensatz zum Erwerb der Unternehmensanteile – regelmäßig Verhandlungen dazu aus, …
Behrendt, BB 2021, 3008
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