BB-Kommentar zu FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.2015, 5 K 1909/12
Für Neubauten, die aufgrund eines vor dem 1.1.2006 gestellten Bauantrags hergestellt oder aufgrund eines vor dem 1.1.2006 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags angeschafft worden sind, konnte der Steuerpflichtige grundsätzlich zwischen der linearen AfA gem. § 7 Abs. 4 EStG und der degressiven AfA nach § 7 Abs. 5 EStG wählen. Die degressive AfA erlaubt in den Anfangsjahren eine im Vergleich zur linearen AfA höhere Abschreibung und war – je nach Ertragslage des Unternehmens – ein beliebtes Gestaltungsmittel zur Reduzierung des steuerpflichtigen Einkommens.…
Kubik, BB 2017, 1074
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