BB-Kommentar zu BAG, Urteil vom 11.12.2019, 5 AZR 505/18
Die finanzielle Absicherung des Arbeitnehmers im Krankheitsfall ist eine der großen Errungenschaften des modernen Sozialstaates. Die Verteilung dieses Risikos auf den Arbeitgeber und die Versichertengemeinschaft ist daher auch immer wieder Gegenstand rechtspolitischer Diskussion. Die derzeitige Rechtslage ist in § 3 EFZG indes klar geregelt. Ein Arbeitnehmer hat danach Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. …
Jesgarzewski, BB 2021, 446
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