BB-Kommentar zu BGH, Urteil vom 19.03.2019, XI ZR 95/17
Mit Urteilen vom 28.10.2014 – XI ZR 348/13 (BB 2015, 10, Rn. 35 ff.) und XI ZR 17/14 (BKR 2015, 26, Rn. 34 ff.) hat der BGH zum Hinausschieben des Beginns der kenntnisabhängigen Verjährung nach § 199 Abs. 1 BGB den Grundsatz der (Un-)Zumutbarkeit der Klageerhebung neu eingeführt und damit entgegen dem Gesetzeswortlaut für den Verjährungsbeginn nicht mehr wie bisher den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und damit den Zeitpunkt der objektiven Kenntniserlangung von dem in Ansatz gebrachten Entgelt für maßgeblich erachtet sondern den Zeitpunkt, …
Edelmann, BB 2019, 1554-1555
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