BB-Kommentar zu FG Münster, Urteil vom 24.06.2021, 10 K 2084/18 K
Betriebsprüfungen führen in vielen Fällen zu Steuernachforderungen und aufgrund des Beratungsbedarfs im Zusammenhang damit zu ggf. nicht unerheblichen Kosten für die betriebsprüfungsbegleitende Steuerberatung. Insoweit ist der Wunsch der Steuerpflichtigen nachvollziehbar, etwaigem nach der Betriebsprüfung festgestellten erhöhten steuerlichen Gewinn unmittelbar in diesem Jahr dem Grunde nach abzugsfähige Steuernachforderungen und auch Kosten für den betriebsprüfungsbedingten Beratungsaufwand als gewinnmindernde Rückstellung oder direkt als Betriebsausgabe gegenüberzustellen und in Abzug zu bringen, …
von Glasenapp, BB 2021, 2290
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